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   BPatG, 08.06.2017 - 4 Ni 25/15 (EP)   

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BPatG, 08.06.2017 - 4 Ni 25/15 (EP) (https://dejure.org/2017,32704)
BPatG, Entscheidung vom 08.06.2017 - 4 Ni 25/15 (EP) (https://dejure.org/2017,32704)
BPatG, Entscheidung vom 08. Juni 2017 - 4 Ni 25/15 (EP) (https://dejure.org/2017,32704)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 PatG
    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Katheter-Vorrichtung (europäisches Patent)" - zur erfinderischen Tätigkeit - zur Frage des Ausgangspunkts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Nichtigerklärung eines europäischen Patents mit der Bezeichung "Katheter-Vorrichtung" wegen mangelnder Patentfähigkeit für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland

  • online-und-recht.de
  • rewis.io

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Katheter-Vorrichtung (europäisches Patent)" - zur erfinderischen Tätigkeit - zur Frage des Ausgangspunkts

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Katheter-Vorrichtung (europäisches Patent)" - zur erfinderischen Tätigkeit - zur Frage des Ausgangspunkts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 16.12.2008 - X ZR 89/07

    Olanzapin

    Auszug aus BPatG, 08.06.2017 - 4 Ni 25/15
    Die Einordnung eines bestimmten Ausgangspunkts als "nächstkommender" Stand der Technik ist hierfür weder ausreichend noch erforderlich, sondern es können verschiedene Ausgangspunkte in Betracht zu ziehen sein (BGH GRUR 2009, 1039 - Fischbissanzeiger; BGH GRUR 2009, 382 - Olanzapin).

    Diese Rechtfertigung liegt in der Regel in dem Bemühen des Fachmanns, für einen bestimmten Zweck eine bessere oder andere Lösung zu finden, als sie der Stand der Technik zur Verfügung stellt (BGHZ 179, 168 = GRUR 2009, 382 Rn. 51 - Olanzapin).

    Denn offenbart kann auch dasjenige sein, was nicht ausdrücklich erwähnt ist, aus der Sicht des Fachmanns jedoch für die Ausführung der unter Schutz gestellten Lehre selbstverständlich ist und deshalb keiner besonderen Offenbarung bedarf, sondern "mitgelesen" wird (BGHZ 179, 168 Olanzapin).

  • BGH, 18.06.2009 - Xa ZR 138/05

    Fischbissanzeiger

    Auszug aus BPatG, 08.06.2017 - 4 Ni 25/15
    Für die Beurteilung, ob eine beanspruchte Lösung auf einer erfinderischen Tätigkeit beruht, ist von dem auszugehen, was der Gegenstand der Erfindung in der Gesamtheit seiner Lösungsmerkmale in ihrem technischen Zusammenhang (BGH GRUR 2007, 1055- Papiermaschinengewebe) gegenüber dem Stand der Technik im Ergebnis tatsächlich leistet (BGH GRUR 2010, 607 - Fettsäurezusammensetzung), wobei verschiedene Ausgangspunkte in Betracht zu ziehen sein können (BGH GRUR 2009, 1039 - Fischbissanzeiger).

    Die Einordnung eines bestimmten Ausgangspunkts als "nächstkommender" Stand der Technik ist hierfür weder ausreichend noch erforderlich, sondern es können verschiedene Ausgangspunkte in Betracht zu ziehen sein (BGH GRUR 2009, 1039 - Fischbissanzeiger; BGH GRUR 2009, 382 - Olanzapin).

  • BGH, 11.02.2014 - X ZR 107/12

    Patentnichtigkeitssache betreffend ein Europäisches Patent: Voraussetzungen

    Auszug aus BPatG, 08.06.2017 - 4 Ni 25/15
    Der Fachmann entnahm deshalb unmittelbar und eindeutig dem beschriebenen Ausführungsbeispiel, dass auch die unter Schutz gestellte und nicht sämtliche Merkmale übernehmende Ausgestaltung der Erfindung in der beanspruchten Allgemeinheit in den ursprünglichen Unterlagen als zur Erfindung gehörende Lehre offenbart ist (BGH GRUR 2014, 970 - Stent; GRUR 2014, 542 - Kommunikationskanal).
  • BGH, 19.12.2006 - X ZR 236/01

    Carvedilol II

    Auszug aus BPatG, 08.06.2017 - 4 Ni 25/15
    Soweit das Streitpatent in der erteilten Fassung im Wege der zulässigen Selbstbeschränkung nicht mehr verteidigt wird, war es mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland ohne Sachprüfung für nichtig zu erklären (zur st. Rspr. im Nichtigkeitsverfahren vgl. z. B. BGH GRUR 2007, 404, 405 - Carvedilol II; Busse/ Keukenschrijver, PatG, 8. Aufl., § 82 Rdn. 119 m. w. Nachw.; Schulte/Voit, PatG, 9. Aufl., § 81 Rdn. 127).
  • BGH, 30.04.2009 - Xa ZR 92/05

    Betrieb einer Sicherheitseinrichtung

    Auszug aus BPatG, 08.06.2017 - 4 Ni 25/15
    Auch bedarf es dafür, die Lösung des technischen Problems auf dem Weg der Erfindung zu suchen, über die Erkennbarkeit des technischen Problems hinausreichender Anstöße, Anregungen, Hinweise oder sonstiger Anlässe (BGH GRUR 2009, 746 - Betrieb einer Sicherheitseinrichtung).
  • BGH, 15.04.2010 - Xa ZR 28/08

    Fettsäurezusammensetzung

    Auszug aus BPatG, 08.06.2017 - 4 Ni 25/15
    Für die Beurteilung, ob eine beanspruchte Lösung auf einer erfinderischen Tätigkeit beruht, ist von dem auszugehen, was der Gegenstand der Erfindung in der Gesamtheit seiner Lösungsmerkmale in ihrem technischen Zusammenhang (BGH GRUR 2007, 1055- Papiermaschinengewebe) gegenüber dem Stand der Technik im Ergebnis tatsächlich leistet (BGH GRUR 2010, 607 - Fettsäurezusammensetzung), wobei verschiedene Ausgangspunkte in Betracht zu ziehen sein können (BGH GRUR 2009, 1039 - Fischbissanzeiger).
  • BGH, 15.05.2007 - X ZR 273/02

    Papiermaschinengewebe

    Auszug aus BPatG, 08.06.2017 - 4 Ni 25/15
    Für die Beurteilung, ob eine beanspruchte Lösung auf einer erfinderischen Tätigkeit beruht, ist von dem auszugehen, was der Gegenstand der Erfindung in der Gesamtheit seiner Lösungsmerkmale in ihrem technischen Zusammenhang (BGH GRUR 2007, 1055- Papiermaschinengewebe) gegenüber dem Stand der Technik im Ergebnis tatsächlich leistet (BGH GRUR 2010, 607 - Fettsäurezusammensetzung), wobei verschiedene Ausgangspunkte in Betracht zu ziehen sein können (BGH GRUR 2009, 1039 - Fischbissanzeiger).
  • BGH, 16.02.2016 - X ZR 5/14

    Anrufroutingverfahren - Patentnichtigkeitssache: Veranlassung des Fachmanns zur

    Auszug aus BPatG, 08.06.2017 - 4 Ni 25/15
    Hierbei ist grundsätzlich ohne Bedeutung, welche der Lösungsalternativen der Fachmann als erste in Betracht zöge (BGH GRUR 2016, 1023 - Anrufroutingverfahren).
  • BGH, 05.10.2016 - X ZR 78/14

    Opto-Bauelement - Patentnichtigkeitssache: Auswirkungen einer formell

    Auszug aus BPatG, 08.06.2017 - 4 Ni 25/15
    Vielmehr bedarf es konkreter Umstände, die dem Fachmann im Prioritätszeitpunkt Veranlassung gaben, eine bestimmte Entgegenhaltung oder Vorbenutzung als Ausgangspunkt seiner Überlegungen heranzuziehen (BGH GRUR 2017, 148 - Opto-Bauelement).
  • BGH, 29.04.2014 - X ZR 19/11

    Patentnichtigkeitsverfahren: Unzulässige Erweiterung des Patentanspruchs durch

    Auszug aus BPatG, 08.06.2017 - 4 Ni 25/15
    Der Fachmann entnahm deshalb unmittelbar und eindeutig dem beschriebenen Ausführungsbeispiel, dass auch die unter Schutz gestellte und nicht sämtliche Merkmale übernehmende Ausgestaltung der Erfindung in der beanspruchten Allgemeinheit in den ursprünglichen Unterlagen als zur Erfindung gehörende Lehre offenbart ist (BGH GRUR 2014, 970 - Stent; GRUR 2014, 542 - Kommunikationskanal).
  • OLG Düsseldorf, 23.09.2021 - 15 U 30/20

    Ansprüche wegen Verletzung eines auch mit Wirkung für die Bundesrepublik

    Mit Urteil vom 03.09.2019, Az. X ZR 103/17 (Anlage K 34; nachfolgend nur "NU"), erklärte der Bundesgerichtshof in Abänderung des Urteils des Bundespatentgerichts vom 08.06.2017, Az. 4 Ni 25/15 (EP) (Anlage K 39), das Klagepatent teilweise für nichtig.

    Ausführungen des Bundespatentgerichts (Urt. v. 08.06.2017, 4 Ni 25/15, S. 23, Anlage 39) - ein Ingenieur der Fachrichtung Medizintechnik oder Maschinenbau mit Kenntnissen in der Medizintechnik und mit Erfahrung auf dem Gebiet der Entwicklung kardiovaskulärer Geräte, insbesondere der Herzkatheteruntersuchung, der hinsichtlich medizinischer Fragen mit einem auf dem Gebiet der interventionellen Kardiologie tätigen Mediziner zusammenarbeitet.

    Drehmomentbegrenzung und Entkopplung sind voneinander zu unterscheiden, wie das Bundespatentgericht in seinem Urteil vom 08.06.2017, 4 Ni 25/15 (EP) (Anl. K 39, S. 29) ausgeführt hat und was vom Senat als sachverständige.

  • BGH, 03.09.2019 - X ZR 103/17
    Bundespatentgericht, Entscheidung vom 08.06.2017 - 4 Ni 25/15 (EP) -.
  • BPatG, 08.06.2017 - 4 Ni 26/15

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Katheter-Vorrichtung (europäisches Patent)" -

    Letzteres weist identische Patentansprüche 1 und 2 wie das Streitpatent auf und ist Gegenstand des zwischen den Parteien rechtshängigen Nichtigkeitsverfahrens vor dem erkennenden Senat 4 Ni 25/15.
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